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Die AfD und der gescheiterte Versuch, Gefahrenzonen rassistisch zu instrumentalisieren.

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A m 11. September 2017 reichten die Abgeordneten der AfD, Brandner und Möller, eine kleine Anfrage zum Thema „Gefährliche Orte in Thüringen“ ein und stellten einige Fragen zu den Gefahrenzonen. Wir kommentieren und bewerten hier die Intention der Fragestellung sowie die Antwort des Innenministeriums. Drei der fünf Fragen konzentrierten sich darauf, festzustellen, welche Staatsangehörigkeit bzw. „Aufenthaltserlaubnis“ die Straftäter*innen in den Gefahrenzonen seit 2014 hatten. Die zur Antwort des Innenministeriums hinzugefügten Anlagen enthalten eine Auflistung aller Straftaten in den Gefahrenzonen seit 2014 und die Staatsangehörigkeit der Täter*innen, soweit sie der Polizei bekannt sind. Die Auflistung beinhaltet auch Straftaten nach 2014, die vor der Bestimmung des jeweiligen Ortes als Gefahrenzone stattfanden – Die Straftaten am Anger sind als o auch seit 2014 aufgelistet. Diese Fragen der AfD zielen eindeutig darauf ab, die gewonnen Informationen für rassistische Stimm