Die AfD und der gescheiterte Versuch, Gefahrenzonen rassistisch zu instrumentalisieren.

Am 11. September 2017 reichten die Abgeordneten der AfD, Brandner und Möller, eine kleine Anfrage zum Thema „Gefährliche Orte in Thüringen“ ein und stellten einige Fragen zu den Gefahrenzonen. Wir kommentieren und bewerten hier die Intention der Fragestellung sowie die Antwort des Innenministeriums.


Drei der fünf Fragen konzentrierten sich darauf, festzustellen, welche Staatsangehörigkeit bzw. „Aufenthaltserlaubnis“ die Straftäter*innen in den Gefahrenzonen seit 2014 hatten. Die zur Antwort des Innenministeriums hinzugefügten Anlagen enthalten eine Auflistung aller Straftaten in den Gefahrenzonen seit 2014 und die Staatsangehörigkeit der Täter*innen, soweit sie der Polizei bekannt sind. Die Auflistung beinhaltet auch Straftaten nach 2014, die vor der Bestimmung des jeweiligen Ortes als Gefahrenzone stattfanden – Die Straftaten am Anger sind also auch seit 2014 aufgelistet.
Diese Fragen der AfD zielen eindeutig darauf ab, die gewonnen Informationen für rassistische Stimmungsmache zu verwenden. Wenn eine überproportionale Menge an Straftaten von Menschen ohne (im Vergleich zu Menschen mit) deutsche Staatsbürgerschaft festgestellt worden wäre, hätte es nicht lange gedauert, dass die AfD öffentlich von „Ausländerkriminalität“ geredet hätte. Wie schon zuvor, würde man mit diesen angeblich klaren Zahlen Menschen ohne deutschte Staatsbürgerschaft als homogene Masse darstellen, die krimineller sind und maßgeblich zur Schaffung von den „gefährlichen Orten“ beitragen.
Diese Interpretation geben die genannten Anlagen aber schlicht nicht her. Das bestätigt auch die Öffentlichkeitsarbeit der AfD (Fraktion) Thüringen: Vier Wochen nach der Beantwortung der kleinen Anfrage durch die Landesregierung hat man sich dazu nicht geäußert.

Auf die Frage 4: „Wann wird nach Kenntnis der Landesregierung über die Einstufung des Erfurter Angers und des Jenaer Paradiesparks als "gefährlicher Ort" entschieden?wird nochmal bestätigt, dass der Erfurter Anger seit Kurzem Gefahrenzone ist und der Jenaer Paradiespark keine Gefahrenzone ist oder werden soll.
Interessant ist, dass hier angemerkt wird: „dass eine solche deklaratorische Einstufung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder eine andere polizeiliche Institution [...] rechtlich nicht notwendig ist.“ 
Soll heißen, dass Polizist*innen auch ohne die klare Einordnung von Orten als Gefahrenzone ohne Verdacht kontrollieren und durchsuchen dürfen – solange der jeweilige Ort die Voraussetzungen einer Gefahrenzone erfüllt. Diese Interpretation des Polizeiaufgabengesetzes wirkt absurd und macht den Einsatz der zusätzlichen Eingriffsbefugnisse geradezu willkürlich.
Die genannten Vorraussetzungen im PAG für eine Gefahrenzone sind: der Aufenthalt von Personen zur Verabredung, Vorbereitung und Verübung von Straftaten, sowie der Aufenthalt von Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis.

Die fünfte und letzte Frage ist weniger interessant. Sie fragt nach (anderen) Sicherheitsmaßnahmen, die bisher am Erfurter Anger und im Jenaer Paradiespark durchgeführt wurden. Die Antwort gibt nur bereits bekanntes wieder: In der Vergangenheit gab es an den genannten Orten mehr Polizeipräsenz, mehr Kontrollen und dabei Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden. Hier zeigt sich wiedermal, wie kreativ Sicherheitsbehörden, die Landesregierung und die Kommunen mit vermeintlich höheren Gefahrenlagen umgehen: Es wird wie immer mit mehr Repressionen reagiert, anstatt über soziale, entkriminalisierende (bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz) und städtebauliche Maßnahmen auch nur einen Gedanken zu verlieren.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Ich will raus aus der Gefahrenzone, weil...

Ich will raus aus der Gefahrenzone, weil...