Unser Ziel

Wir wollen die sogenannten "Gefahrenzonen" (in Thüringen) abschaffen - Also raus aus der Gefahrenzone und rein in die freie Gesellschaft mit geschützter Privatsphäre! Dazu muss im Thüringer Polizeiaufgabengesetz § 14 Abs. 1 Nr. 2 gestrichen werden. Dieser beinhaltet die (sehr grobe) Definition von „Gefahrenzonen“, in denen Personen verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfen. § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezieht sich auf den oben genannten Paragrafen, wodurch verdachtsunabhängige Personendurchsuchungen innerhalb der Gefahrenzonen ermöglicht werden.


Warum das Ganze?

1. Die bestimmten "Gefahrenzonen" sind auf allen Ebenen intransparent. Nicht einmal die offizielle Bezeichnung ist bekannt.

2. Eine richterliche Bestätigung braucht die Polizei für die "Gefahrenzonen" nicht. Theoretisch könnte sie die betroffenen Gebiete einfach auswürfeln.

3. In unser Recht auf Privatsphäre wird massiv eingegriffen, nur weil wir durch eine bestimmte Straße laufen. Damit werden alle Personen in den "Gefahrenzonen" unter Generalverdacht gestellt und ein ganzer Straßenzug stigmatisiert.

4. Wenn sich Polizeibeamt*innen nicht mehr für ihr Handeln rechtfertigen müssen, wird ein Handeln aufgrund von diskrimierenden Denkmustern wahrscheinlicher. Beispielsweise People of Colour erleben dann noch häufiger grundlose Kontrollen und Durchsuchungen.

5. Auch ohne diese Befugnisse ist effektive Strafverfolgung sehr gut möglich!
In vielen Gefahrenzonen wirkt das unverhältnismäßige Eingreifen sogar negativ: Sechs der insgesamt sieben Thüringer Gefahrenzonen wurden bei der letzten kleinen Anfrage im Landtag u.a. mit Drogenkriminalität begründet. Bei Drogenkriminalität zeigt die Erfahrung aus anderen europäischen Ländern und Städten aber eins sehr deutlich: Nicht Repression und hartes Durchgreifen der Polizei verbessert die Situation, sondern Suchtprävention und Entkriminalisierung der Konsument*innen. Hier haben Landesregierung und die einzelnen Kommunen großen Spielraum.

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